Unfallentschädigungserlass für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige:

Leistungen erhöht und auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften ausgeweitet

Der vollumfängliche Ausbau der Schule sei auch ein Ausdruck der Wertschätzung für die mehr als 70.000 ehrenamtlichen Einsatzkräfte der hessischen Feuerwehren. Dazu gehöre auch eine adäquate finanzielle Absicherung im Falle von Einsätzen mit Todesfolge oder Invalidität, betonte der Minister in Frankfurt:

„Das Land hat die Leistungen der Unfallkasse Hessen mit dem Unfallentschädigungserlass des HMdIS sinnvoll und zielführend ergänzt. Um dem berechtigten Anliegen nach einer Verbesserung der Absicherung von Hinterbliebenen Rechnung zu tragen, wird die Kapitalabfindung nun auf 20.000 bzw. 40.000 Euro erhöht und künftig auch an Hinterbliebene in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft gezahlt. Dieser Betrag ist mit 50.000 Euro so bemessen, dass der hinterbliebene Partner in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft in der Summe der Einmalzahlungen der UKH und des Landes genauso gestellt ist wie der verheiratete Hinterbliebene. Diese Verbesserung der Absicherung ehrenamtlicher Feuerwehranghöriger kann sich durchaus sehen lassen. Wir sind es unseren Einsatzkräften, die sich jeden Tag aufs Neue ehrenamtlich für Menschen in Not einsetzen, schuldig, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Parallel dazu bringt das Land eine Initiative auf den Weg, mit der wir den Bund auffordern, das Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung zu überarbeiten. Unser Ziel ist es, für ehrenamtliche Einsatzkräfte einen noch weitergehenden Schutz festzuschreiben“, so Innenminister Peter Beuth.

Die gesamte Pressemitteilung lesen Sie mit einem "Klick" auf Pressemitteilung Feuerwehr vom 13.4.2019

Update 30.4.2019:
Der Landers-Feuerwehr-Verband hat NACH der Kenntnisnahme der PM des HMdI eine Resolution LFV vom 15.4.2019 verfasst, weil ihrer Ansicht nach die neuen Regelungen nicht weit genug gehen. Möglicherweise werden sich die politischen Gremien des Landes erneut mit der Thematik befassen müssen.

Hintergrund

Bereits am 9.4.2019 hatte sich unser Fraktionsvorsitzender Lothar Dietrich per Mail an die CDU-Landtagsfraktion sowie den Innenminister gewandt und die Problematik sowie die damit verbundenen Unmutsäußerungen der Betroffenen geschildert und um Abhilfe gebeten.
Nur einen Tag später beschäftigte sich die Regierungsrunde mit der Thematik, nachdem sich zuvor auch der Landesfeuerwehrverband kritisch geäußert hatte. Kurz darauf nun der Erlass, der eine wesentliche Verbesserung darstellt und erneut das große Engagement unserer Freiwilligen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren wertschätzt.

Lothar Dietrich dazu: Herzlichen Dank für die schnelle Entscheidung des Innenministers!

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