Die Straßenbeitragssatzung bleibt durch den (durch die Kommunalaufsicht erzwungenen) Widerspruch des Bürgermeisters gegen die anderslautende Entscheidung der CDU und FL- Mehrheit in Kraft. Eine erneute Ausserkraftsetzung ist nach der Hess. Gemeineordnung nicht möglich. Stattdessen hätte das Stadtparlament gegen den Bürgermeister vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen - was ewig gedauert hätte!

Wir werden im neuen Jahr zusammen mit dem Bürgermeister weiter Wege suchen, die Anlieger des Kirchweges nicht mit Straßenausbaubeiträgen zu belasten!

Nachtragshaushalt 2017 zwei Tage vor der Stadtverordnetensitzung genehmigt

Zwei Tage vor der Sitzung der Stadtverordneten am 15.12.2017 hat die Kommunalaufsicht im Übrigen den Nachtragshaushalt 2017 genehmigt. Wie hatte doch die SPD in der HNA geschrieben: Wegen der Abstimmung gegen die Straßenbeitragssatzung sind CDU und FL dafür verantwortlich, dass der Nachtrag nicht genehmigt wird - Dies hat sich ganz klar als FALSCH herausgestellt!!

Die Rede des Fraktionsvorsitzenden Lothar Dietrich in der Sitzung der StaVo am 15.12.2017 zu dem Gesamtthema lesen Sie mit einem "Klick" auf:

Keine Klage gegen den Bürgermeister

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